Reglement zum "Kyburger Fonds"

revidierte Fassung vom 9.12.2000

1. Zweck
Der Kyburger Fonds bezweckt die finanzielle Unterstützung von Pfadfinderaktivitäten der Abteilungen des Verbandes Pfadi Kyburg Thun, im besonderen, Zuwendungen an Fehl-beträge, sowie die Übernahme von Jahresbeiträgen und Lagerkosten für Mitglieder der Pfadibewegung von Eltern mit niedrigem Einkommen.

2. Mittel
Der APV bezahlt jährlich einen, seinem Vermögen angepassten Betrag in diesen Fonds. Die Jahresversammlung setzt auf Antrag des Vorstandes diesen Betrag fest.

3. Verwaltung
Der Vorstand verwaltet den Fonds. Er legt der Jahresversammlung einen Tätigkeitsbericht und die Jahresrechnung vor.

4. Gesuchstellung
Die Abteilungsleiter, bzw. die Eltern von Mitgliedern der Pfadibewegung, stellen die schriftlichen Gesuche an den Kassier des APV. Die Gesuche sind gut zu begründen. Sie sind von allen vertraulich zu behandeln.

a) Gesuche für Lagerbeiträge sind spätestens bis eine Woche vor Lagerbeginn zu stellen und haben die Namen der Begünstigten zu enthalten.

b) Gesuche für die Deckung von unvorhersehbaren Lagermehrkosten sind bis spätestens einen Monat nach Lagerende zu stellen. Das den Fehlbetrag auslösende Ereignis ist darzustellen.

5. Entscheidung
Die Gesuche werden vom Vorstand geprüft. Bei unterstützungsberechtigten Mitgliedern der Pfadibewegung nach Rücksprache mit dem zuständigen Abteilungsleiter. Der Vorstand entscheidet endgültig, ob diesem Gesuch nicht, nur teilweise oder ganz entsprochen werden kann.

Diese Revision des Reglementes wurde anlässlich der Hauptversammlung vom

9. Dezember 2000 im Pfadfinderheim an der Aare mit 23 Ja–Stimmen, ohne Gegenstimme genehmigt.

Für den APV - Kyburg Thun, 9. Dezember 2000

Die Leiterin des APV:                                            Der Sekretär:
Christina Ravani-Lutz                                           Alfred Hänni / Schümu


Gesuch für Beitrag aus dem Kyburger Fonds (Version 09.12.2000)